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Aufgabenfelder
 
  2    Aufgabenfelder einer Beraterin/ eines Beraters
 für Unterrichtsentwicklung

Die Beraterin/ der Berater für Unterrichtsentwicklung versteht sich als Expertin/ Experte für die Förderung einer kompetenzorientierten, standardbasierten Weiterentwicklung des Unterrichts. Ausgangspunkt dafür ist die ausgewiesene fachliche und fachdidaktische Kompetenz der Beraterin/ des Beraters schwerpunktmäßig in einem der Bildungsstandard-Fächer9. Das Aufgabenverständnis als Beratungsperson geht jedoch über einen rein fachlichen und fachdidaktischen Anteil hinaus: Der Fokus liegt auf der Unterrichtsentwicklung.
Adressaten für die Beratungsprozesse werden vornehmlich Fachgruppen und Fachkonferenzen sein. Ziel ist es, über die Vermittlung und Durchdringung des Grundverständnisses kompetenz- und standardbasierter Unterrichtsentwicklung für diese Gruppen geeignete Vorgehensweisen, bewährte Instrumente, Methoden und Materialien einzuführen, anzuwenden, zu evaluieren und dabei auch Unterstützung bei deren Implementierung zu leisten.
Professionelle Fachgruppenarbeit geht über individuelle Unterrichtsvorbereitung hinaus, weist Merkmale "professioneller Lerngemeinschaften" (PLG)10 auf und zeichnet sich durch fachlichen Austausch und kollegiale Kooperation auf der Basis eines reflektierten gemeinsamen Erfahrungswissens aus. Damit erweitert sich das Tätigkeitsfeld der beteiligten Lehrkräfte ebenso wie das Aufgabenfeld einer Beratung: Prozesse begleiten, informieren oder qualifizieren sind professionelle Fertigkeiten, die eine Beraterin oder ein Berater für eine erfolgreiche Arbeit in einer Lehrergruppe zu leisten haben. Diese Aufgaben gehen über eine rein fachlich-unterrichtliche Beratung hinaus. Hinzu kommen weitere Anforderungen an die Beratungsperson wie das Moderieren von Gruppenprozessen oder ein Informieren über vorteilhafte Organisationsmaßnahmen innerhalb der Schulabläufe. Ziel einer solchen Beratertätigkeit ist es, die Gruppe und deren Arbeitsabläufe nachhaltig im Schulleben zu sichern und zu fördern - immer im Sinne der Qualitätsverbesserung des Unterrichts und der Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler.

Bezogen auf die Aufgabenfelder dieser Unterstützerinnen und Unterstützer steht das Beraten im Mittelpunkt der konkreten Tätigkeit. Beraten wird weiter ausdifferenziert in Informieren, Qualifizieren, Moderieren und Prozesse begleiten:

Informieren
Der Begriff "Informieren" meint die Tätigkeiten, die der Berater/die Beraterin durchführt, um andere Personen bzw. Gruppen mit wesentlichen Prinzipien sowie Rahmenbedingungen und Gelingensfaktoren von standard- und kompetenzbasiertem Unterricht vertraut zu machen. Somit wird verstärkt die Wissensbasis der Lehrkräfte erweitert.
Die Beraterin/ der Berater für UE informiert auf Nachfrage oder als Angebot über vereinbarte Themen(bereiche), insbesondere aktuelle bildungspolitische und (fach-) didaktische Entwicklungen, für die sie/ er eine entsprechende Fachexpertise aufweist.
Zielgruppen können alle in der Handreichung genannten möglichen Adressaten sein. Die Vermittlung erfordert die Nutzung adäquater Medien sowie geeigneter Visualisierungs- und Präsentationstechniken und erfordert die Verknüpfung von fachlicher Expertise mit Wissen über aktuelle Entwicklungen.
Moderieren
Die Beraterin/ der Berater für UE schafft durch die Moderation für die Zielgruppe (siehe 3.1) einen Rahmen, der es ermöglicht, in Arbeitsprozessen wertschätzend zu kommunizieren, Themen(bereiche) inhaltlich zu strukturieren und zielführend zu bearbeiten
(siehe Aufzählung in "Prozesse begleiten").
Qualifizieren
Der Begriff "Qualifizieren" meint die Tätigkeiten, die der Berater / die Beraterin nutzt, um andere zu befähigen, standard- und kompetenzbasierten Unterricht umzusetzen. Somit wird der Kompetenzerwerb auf der Ebene der Lehrkräfte gefördert.
Die Beraterin/ der Berater für UE führt auf Nachfrage oder als Angebot Fortbildungen/ Qualifizierungen zu vereinbarten Themen(bereichen) durch, z.B. die Erstellung schuleigener Curricula/ Arbeitspläne, kompetenzbasierter Unterricht, Formen der Leistungsermittlung/-bewertung, Aufgabenkultur etc.
Zielgruppen sind primär schulinterne Fachgruppen/ Fachkonferenzen/ Fachschaften und deren Vorsitzende sowohl schulintern (verschiedene Fächer) als auch regional (fachspezifisch). Die Arbeitsweise kombiniert Theorie- und Praxisanteile und zielt auf die konkrete Umsetzung im Unterricht.
Prozesse begleiten
"Prozesse begleiten" meint die mittelfristige Arbeit mit einem festen Teilnehmerkreis, der die Tätigkeiten Qualifizieren, Moderieren und Informieren beinhalten kann. Ausgehend von einem systemischen Ansatz, legt die Beraterin /der Berater bei der Prozessbegleitung Wert auf
  • gemeinsame Zielklärung
  • Vereinbarungen über Abläufe, Strukturen und Dauer
  • Sichern der Ergebnisse
  • Klärung der jeweiligen Rollen, Aufgaben und Verantwortlichkeiten
  • modellhaftes Arbeiten (Transfermöglichkeiten, Nachhaltigkeit)
  • Einbeziehen von systemeigenem Wissen und Erfahrungen
  • kontinuierliche Reflexionsschleifen.
Die Beraterin / der Berater bringt den externen Blick ein und kann das Wahrgenommene spiegeln sowie Alternativen mit möglichen Konsequenzen aufzeigen.

Abb. 2: Konkretisierung der Aufgabenfelder einer Beraterin/ eines Beraters für Unterrichtsentwicklung

Diese Kernbereiche werden im Beratungsprozess je nach Situation, Adressatengruppe und spezifischen Bedingungen ziel- und lösungsorientiert miteinander verbunden und stehen mit weiteren Aufgabenfeldern in Wechselwirkung. In diesen Prozessen hat die Beraterin/ der Berater die Aufgabe, den Entwicklungsprozess der Gruppe permanent im Auge zu haben, mögliche Schnitt- und Bruchstellen zu erkennen und entsprechend zu agieren. Aus diesen Gründen sind Reflexion und Evaluation im Hinblick auf eine Vernetzung aller Elemente ständige Aufgabe im Beratungsprozess. Dafür ist eine entsprechende Grundhaltung notwendig, die regelmäßige Reflexion, Diagnostizieren im Prozess und das Einholen und Bearbeiten von Rückmeldungen auf verschiedenen Ebenen fördert. Die Entwicklung zu einem "Reflektierten Praktiker" gilt daher im besonderen Maße für Beraterinnen und Berater.

Abb 3: Aufgabenfelder einer Beraterin/ eines Beraters für Unterrichtsentwicklung

Jeder Beratungsprozess findet auf Augenhöhe statt: Die Lehrkräfte in den Fachgruppen sind Expertinnen und Experten für ihre spezifische Situation, ihre konkrete Schülerschaft, ihre besondern schulischen Bedingungen und Möglichkeiten etc. Die Beratungspersonen sind Expertinnen und Experten für die Entwicklung kompetenz- und standardbasierten Unterrichts. Im gemeinsam vereinbarten und gestalteten Beratungsprozess fließen die jeweiligen Kenntnisse und Erfahrungen ineinander, um möglichst adressatengerecht zu wirksamer und nachhaltiger Weiterentwicklung beizutragen. Dabei lernen die beteiligten Lehrkräfte in der Gruppe auch, wie die verschiedenen Arbeitsprozesse in einer Gruppe zu sichern und zu fördern sind. Dies ist nicht nur ein willkommener Nebeneffekt der gemeinsamen Arbeit, sondern eine langfristige Aufgabe der Beratungstätigkeit: Mit jeder Beratung ist auch das Ziel verbunden, die eigene Beratungskompetenz weiterzugeben, damit die beteiligten Personen zunehmend selbstverantwortlich ihre eigenen Entwicklungsprozesse initiieren, fördern und steuern lernen.
Die Beratungstätigkeit sollte daher im Laufe der Zusammenarbeit zunehmend als ein wechselseitiger Prozess entwickelt werden, in dem alle Beteiligten voneinander profitieren können. Dieses Prinzip der Partizipation und des "Rollentauschs" besteht aus "sprechen" und "zuhören", aus "beraten" und "lernen" und aus "geben" und "nehmen". Vorschläge werden gemacht, akzeptiert oder verworfen und damit gemeinsame Möglichkeiten aufgezeigt, die ergriffen oder abgelehnt werden können. Die Schaffung eines derartigen gemeinsamen "Möglichkeitsraumes" für alle verlangt notwendiger Weise, dass den beteiligten Lehrkräften die Verantwortung für die Unterrichtsentwicklungen und für ihren eigenen Lernprozess nicht abgenommen werden kann und soll. Nur in Selbstverantwortung und Eigenständigkeit können die notwendigen Entscheidungen für den weiteren schulinternen Entwicklungsprozess getroffen werden.

 
9 Mittlerweile basieren alle neuen Curricula in den Ländern auf Standards für Bildung in den Fächern und Lernbereichen. Wenngleich sich diese Handreichung auch auf die Implementierung der von der KMK veröffentlichten Bildungsstandards konzentriert, gelten die Empfehlungen auch für die übrigen Fächer und Lernbereiche eines Bildungsganges in adäquater Form.
10 Vgl. Rolff (2007), 113-130.
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