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Die zu erwerbenden Kompetenzen der Beraterinnen und Berater für Unterrichtsentwicklung
sind eng geknüpft an die von Lehrerinnen und Lehrern. Beratungspersonen sind nach diesem
Verständnis erfahrende, kompetente Lehrkräfte mit zusätzlichen Qualifikationen. Die im
vorherigen Kapitel entwickelten Aufgabenfelder für Beraterinnen und Berater bilden die
Grundlage für diese Erweiterungen.
Dabei sind diese notwendigen Qualifikationen als Kompetenzen formuliert - das heißt, sie sind
auf den Kompetenzbegriff der Bildungsstandards11 bezogen und so auf das Können von
Beraterinnen und Beratern gerichtet. In diesem Kontext einer Kompetenz zum Handeln ist die
Verbindung von Wissen mit Handeln besonders wichtig12, was sich auch im Aufbau der
Kompetenzmatrix für Beraterinnen und Berater abbildet.
Zur besseren Übersichtlichkeit und um die Vielfalt der Anforderungen darzustellen, sind
nachfolgend die von der Autorengruppe erstellten Kompetenzen für die Arbeit von
Beraterinnen und Beratern nicht als Liste, sondern als Matrix mit den Dimensionen "Wissen"
und "Handlungen" angeordnet.
Die Dimension "Wissen" bezieht sich auf die oben erläuterten Aufgabenfelder der
Tätigkeiten von Beraterinnen und Berater. Als Gliederung des Wissensbereichs dienen vier
Kategorien: die "Fachebene" (Schwerpunkt Unterrichtsentwicklung), die "Systemebene"
(Schwerpunkt Schulorganisation), die "Gruppenebene" (Schwerpunkt Gruppenentwicklung)
sowie die "individuelle Ebene der Beraterperson" (Schwerpunkt Persönlichkeitsentwicklung).
Unter diesen Bereichen sind einzelne Redundanzen möglich, die zentrale Aspekte betonen.
Darüber hinaus sind besonders auch intuitives Wissen und Erfahrungswissen/
Situationswissen, die ein zielsicheres, adressaten- und situationsadäquates Handeln "aus dem
Bauch heraus" ermöglichen, für eine erfolgreiche Beratungstätigkeit von Bedeutung. Dem soll
an dieser Stelle Rechnung getragen werden, da es sich nur implizit in die Kategorien
integrieren lässt.
In der Dimension "Handlungen" wird die Tätigkeit der Beraterinnen und Berater über die
verschiedenen Kompetenzbereiche näher spezifiziert. Dabei wird auf allgemeine
Kompetenzbereiche für ein begründetes Handeln zurückgegriffen, wie die Gewinnung von
neuen Erkenntnissen, das Anwenden von Wissen, das Kommunizieren von Wissen oder ein
Beurteilen durch Wissen. Diese Kompetenzbereiche sind von den naturwissenschaftlichen
Standards abgeleitet.
Die genannten Kompetenzen innerhalb der Matrix weisen damit für bestimmte Aufgabenfelder
einer Beraterin bzw. eines Beraters einzelne besondere Tätigkeiten ihrer späteren Aufgaben
(gegenständlicher wie kognitiver Art) explizit aus.
Diese Auflistung hat ihre Grundlage im Expertenwissen der Arbeits- bzw. Autorengruppe und
ist insofern nicht vollständig, sondern auf Ergänzung angelegt. Die Funktion der Matrix liegt
somit hauptsächlich in der Verwendung als Planungsraster für die Qualifizierung von
Beraterinnen und Beratern für Unterrichtsentwicklung. Darüber hinaus eignet sie sich auch zur
Überprüfung bestehender Qualifizierungsmaßnahmen, z.B. im Hinblick auf die Sichtung bisher
nicht erarbeiteter Kompetenzen. Auch zur Durchführung einer Evaluation kann die Matrix
dienen, wobei dann entsprechende überprüfbare Indikatoren für die jeweiligen Kompetenzen
abgeleitet werden müssen.
Formular: Kompetenzmatrix Berater UE leer.pdf
Formular: Kompetenzmatrix Berater UE mit Inhalt.pdf
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